Ermitteln Sie die Kategorie Ihres Produkts (Standard, Klasse I, Klasse II) und definieren Sie das entsprechende Bedrohungs- und Risikoprofil (TARA).
Überprüfen Sie Ihre aktuellen Entwicklungsmethoden anhand der CRA-Anforderungen und erhalten Sie einen priorisierten Maßnahmenplan. Profitieren Sie von der Unterstützung unserer Experten bei der Erstellung der technischen Dokumentation für die CRA-Einreichung.
Validieren Sie die Produktstabilität durch Sicherheitstests, einschließlich Penetrationstests, Fuzzing und Schwachstellenanalyse. Stärken Sie die Produktsicherheit durch gezielte Härtungsstrategien.
Verschaffen Sie sich Klarheit über die Sicherheitszertifizierungsanforderungen für Ihr Produkt. Richten Sie die Aktivitäten der Zertifizierungsstelle an anderen Standards wie SESIP, IEC 62443 und RED aus, um den Zertifizierungsprozess zu optimieren und Doppelarbeit zu vermeiden.
Wir helfen Ihnen, die Anforderungen des EU-Cyberresilience-Gesetzes mit minimalen Beeinträchtigungen zu erfüllen.
Sicherheitslücken sollten frühzeitig behoben werden, um zukünftige Bedrohungen zu reduzieren und Entwicklungsverzögerungen zu vermeiden.
Lassen Sie sich von Experten unterstützen, um technische Dokumentationen effizient zusammenzustellen und die Berichtspflichten der CRA zu erfüllen.
Integrieren Sie CRA mit anderen Zertifizierungen in einen optimierten Fahrplan, um Zeit und Ressourcen zu sparen. Profitieren Sie von Keysights globaler Sicherheitsexpertise und anerkannten Akkreditierungen.
Erfahren Sie, was der EU Cyber Resilience Act (CRA) für Produkte mit digitalen Elementen bedeutet, welche wichtigen Fristen gelten und wie sich Unternehmen vorbereiten können. Dieses Webinar behandelt die Grundlagen, praktische Schritte und Fallstudien, um Ihnen das Verständnis der CRA-Anforderungen zu erleichtern.
Produkte mit digitalen Elementen (PDEs), einschließlich Software, Firmware, Cloud-Systemen und SDKs.
Ja, wenn sie voraussichtlich in einem vernetzten Kontext verwendet werden. USB-Sticks sind beispielsweise nicht standardmäßig vernetzt, enthalten aber Firmware und sind für die Netzwerkverbindung vorgesehen. Ähnlich verhält es sich mit Smart-TVs, die über integrierte Firmware und Netzwerkfunktionen verfügen.
Ja. Standalone-Software ist ausdrücklich abgedeckt, auch wenn sie nicht auf der Hardware vorinstalliert ist.
Ja, sofern es nach dem 11. Dezember 2027 noch verkauft oder aktualisiert wird.
Die CRA betrifft eine breite Palette von Interessengruppen, die an der Gestaltung, Entwicklung und dem Vertrieb von Produkten mit digitalen Elementen beteiligt sind: Hersteller, autorisierte Vertreter, Importeure, Händler, Softwareentwickler und Startups.
Risikobewertungen, Implementierung von Secure-by-Design, Umgang mit Schwachstellen, Konformitätsbewertungen, technische Dokumentation und Aktualisierungen.
TARA-Ergebnisse, SBOM, Aktualisierungsstrategie, Konformitätsdetails und Verfahren zur Behebung von Schwachstellen.
Variiert je nach Risikokategorie: Selbsteinschätzung bei niedrigem Risiko, Benannte Stelle bei höherem Risiko.
Teilweise – sie helfen, erfüllen aber nicht automatisch alle Verpflichtungen der kanadischen Steuerbehörde (CRA).
Eine Benannte Stelle, eine von einem EU-Mitgliedstaat benannte unabhängige Drittorganisation, führt eine unabhängige Bewertung von wichtigen Produkten der Kategorie II und kritischen Produkten durch. Benannte Stellen müssen akkreditiert und in der NANDO- Datenbank (New Approach Notified and Designated Organizations) gelistet sein.
Hersteller von Produkten mit geringerem Risiko (Standardprodukte oder wichtige Produkte der Klasse I) benötigen in der Regel keine Benannte Stelle, es sei denn, sie entscheiden sich für eine Bewertung durch Dritte.
Sie riskieren Bußgelder, Produktverbote, Reputationsschäden und den Verlust der Berechtigung zur Verwendung des CE-Zeichens. Bußgelder und behördliche Maßnahmen können je nach Schwere des Verstoßes variieren.
Die Einhaltung der Vorschriften ist Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung digitaler Produkte in der EU.
Ja – sie müssen einen in der EU ansässigen Bevollmächtigten benennen und die Anforderungen der CRA vollständig erfüllen, bevor sie eine Markteinführung vornehmen können.
Beginnen Sie mit der Klassifizierung Ihres Produkts (Standard, Wichtig oder Kritisch). Diese Klassifizierung bestimmt, ob Sie eine Selbstbewertung oder eine Benannte Stelle benötigen. Führen Sie eine Gap-Analyse durch, um Ihre aktuelle Sicherheit und Compliance mit den CRA-Anforderungen zu überprüfen. Dies umfasst sicheres Design, Risikomanagement und Dokumentation. Erstellen Sie anschließend einen Fahrplan mit klaren Verantwortlichkeiten und Zeitvorgaben. Nutzen Sie Vorbereitungstools wie SBOM-Generatoren, Risikovorlagen, SDL-Checklisten und Schulungsressourcen. Keysight unterstützt Sie in jedem Schritt – von der Produktdefinition bis zur CE-Kennzeichnung – und hilft Ihnen, die Compliance-Anforderungen zu erfüllen, ohne Innovationen oder die Markteinführungszeit zu verlangsamen.
Unsere Experten teilen regelmäßig praktische Einblicke in unserem Blog. Informieren Sie sich über die neuesten Entwicklungen zum Cyber Resilience Act.
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