C-TPAT

Keysight hat sich verpflichtet, am Programm Customs-Trade Partnership Against Terrorism (C-TPAT) teilzunehmen und es zu unterstützen. Als starker Befürworter des C-TPAT-Programms verfolgt Keysight das Ziel, effektive Sicherheitsprozesse in der gesamten globalen Lieferkette zu verbessern und aufrechtzuerhalten und die rechtzeitige Lieferung aller eingehenden Fracht zu gewährleisten.

Keysight fordert jeden unserer US-Lieferanten auf, sich C-TPAT anzuschließen. Darüber hinaus erwartet die US-Zollbehörde von Nicht-US-Lieferanten, dass sie angemessene Sicherheitsmaßnahmen zur Sicherung ihrer Waren in ihren internationalen Lieferketten ergreifen. Dementsprechend erwartet Keysight von jedem unserer Lieferanten von Waren oder Dienstleistungen, dass sie ihre Werke, Niederlassungen und Tochtergesellschaften über das C-TPAT-Programm und die Teilnahme von Keysight informieren.

Cybersecurity

Wie in der Keysight-Richtlinie zur Bekämpfung von Computerviren dargelegt, verpflichten wir uns, sicherzustellen, dass von Keysight hergestellte, überholte, gewartete, kalibrierte und vorgestellte Geräte frei von Malware und anderen computerbasierten Bedrohungen sind. Um diese Verpflichtung zu unterstützen, verfolgen wir einen mehrschichtigen Ansatz, wie z. B. die Schulung von Mitarbeitern und die Sensibilisierung für die Risiken von Computerschädlingen und die Verfahren zur Virenprävention, die Durchführung von Audits zur Bewertung der Einhaltung der Richtlinie, die Kontrolle des Kontakts mit dem Internet und abnehmbaren Medien usw. Wir erwarten von unseren Zulieferern, dass sie ähnliche Cybersicherheitskontrollen einführen, um sowohl Keysight als auch ihre Einrichtungen vor jeglichen Cybersicherheitsbedrohungen zu schützen.

Keysight konzentriert sich auf die Bewertung der Cybersicherheit in der Lieferkette durch den Prozess des Cyber Supply Chain Risk Management (CSCRM) von Keysight, um potenzielle Bedrohungen und Problembereiche zu identifizieren. Wir bitten unsere Lieferanten, den Fragebogen zur Cybersicherheit auszufüllen, um uns ein besseres Verständnis des Kontrollniveaus der Cybersicherheit bei den Lieferanten zu geben.

Datenschutz

Wir schätzen die Privatsphäre unserer Mitarbeiter, unserer Kunden und Dritter, mit denen wir Geschäfte machen, und verpflichten uns zur verantwortungsvollen Erfassung, Speicherung, Verwendung, Übertragung und Entsorgung ihrer personenbezogenen Daten. Diese Verpflichtung ist in unserem Standard of Business Conduct und der Datenschutzerklärung für Lieferanten dargelegt. Unsere Mitarbeiter, die bei ihrer Arbeit bei Keysight Zugang zu personenbezogenen Daten haben, sind verpflichtet, die ihnen anvertrauten Informationen zu schützen. Ebenso müssen Lieferanten, die Zugriff auf personenbezogene Daten von Keysight-Mitarbeitern oder anderen Dritten haben, die Bedingungen aller Datenschutzvereinbarungen oder Zusatzvereinbarungen mit Keysight einhalten. Die Lieferanten müssen verwaltungstechnische, physische und technische Sicherheitsvorkehrungen treffen, um personenbezogene Daten zu schützen, und alle geltenden Gesetze, Verordnungen und Richtlinien zum Schutz der Privatsphäre und des Datenschutzes einhalten, einschließlich, falls zutreffend, der Allgemeinen Datenschutzverordnung (GDPR) (Verordnung (EU) 2016/679).

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